Arbeitsschutzbetreuung für Pflegedienste

Abruflizenz für den Arbeitsschutz

  • Pflichten verständlich organisieren
  • Mitarbeiter schützen
  • Verantwortung wirklich leben

Unsere Lösungen

Abruflizenz Basic und Premium

Der schlanke Einstieg für kleinere Pflegebetriebe.

Die Abruflizenz gehört zur vereinfachten Regelbetreuung nach Anlage 1. Sie schafft einen festen fachlichen Ansprechpartner und eine belastbare Grundordnung. Sie ist aber kein Freibrief und ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Betreuung bei besonderen Anlässen.

Zwei Abruflizenzen – zwei klar unterschiedliche Einstiege

Basic ist eine reine Abruflizenz ohne enthaltene Beratungs- oder Vor-Ort-Leistungen. Premium verbindet die Abruflizenz mit einer einmaligen Betriebsaufnahme und Begehung. Eine vollständige laufende Betreuung ist in beiden Varianten nicht automatisch enthalten.

Basic · reine Abruflizenz

Abruflizenz Basic

Für Betriebe, die einen festen Zugang zu fachlicher Unterstützung wünschen, konkrete Leistungen aber ausschließlich bei tatsächlichem Bedarf gesondert beauftragen möchten.

120 € pro Jahr
zzgl. MwSt.

Betriebsbegehung durch separate Beauftragung möglich
Pauschalpreis: 250,- € inkl. An- und Abfahrt.

Abrufizenz – Zusatzleistung nach Bedarf

Mit Basic erhalten Sie die Möglichkeit, bei Bedarf auf unsere Arbeitsschutzleistungen zuzugreifen. Beratungen, Begehungen und fachliche Bearbeitungen sind nicht im Jahrespreis enthalten und werden nur nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung berechnet.

  • Nur Nachweis der Betreuung erbracht.
  • Checkliste zu wesentlichen Arbeitsschutzthemen
  • Weitere Fachleistungen nach tatsächlichem Bedarf bei gesonderter Beauftragung

Passt zu Ihnen, wenn:

Sie Ihren Arbeitsschutz bereits weitgehend selbst organisieren und fachliche Unterstützung nur bei konkreten Fragen oder Anlässen beauftragen möchten.

Wichtig:

Alle Preise zuzüglich MwSt.

Beide Angebote sind Abruflizenzen und keine vollständigen Betreuungspakete. Basic enthält keine fachlichen Einzelleistungen. Premium ergänzt die Lizenz ausschließlich um Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Nutzung der Arbeitsschutzvorlagen. Welche weiteren Leistungen erforderlich sind, richtet sich nach Betreuungsform, Gefährdungen und tatsächlichem Beratungsbedarf. Arbeitsmedizinische Betreuung und weitergehende Beratung werden gesondert vereinbart.